ALLGEMEINE INFOS

Termine im Spielverkehr

Freigabe von eSpielerlizenzen: Wechselmonat ist der Juli. Alle Lizenzen, die bis zum 31.07. freigegeben werden, sind sofort für einen neuen Verein spielberechtigt. Freigaben ab dem 1.8. werden mit 3 Monaten Sperre belegt.

Relegationstermin NVV Ligen: Siehe aktueller Rahmenterminplan.

Meldung Spielerlizenzen nach SO 8.1:
Jede Mannschaft hat spätestens 14 Tage vor dem ersten Spieltag der betreffenden Spielklasse mindestens acht eSpielerlizenzen DVV A online zuzuordnen. Weitere Nachmeldungen von Spielern sind jederzeit möglich. An den ersten beiden Spielen einer Mannschaft im Spieljahr können jeweils nur die für die betreffende Mannschaft gemeldeten Spieler eingesetzt werden. 

SO 9.1:  Neu-, Ab- und Ummeldungen von Mannschaften bis zum 15.05. bei der Geschäftsstelle.

SO 4.6: Beantragung von Spielgemeinschaften bis 30.04.; 
Auflösung von Spielgemeinschaften bis 15.05. bei der Geschäftsstelle.

SO 4.5: Spielrechtsübertragungen Verein und Mannschaften bis 15.05. an Geschäftsstelle.

JSO: Zur Teilnahme am  Jugendspielbetrieb muss spätestens bis zum 15.06. eine Anmeldung der Mannschaft/en in SAMS erfolgen. Sobald das Tool geöffnet ist, werden die Vereine informiert.

Der JSA kann nach JO Mannschaften direkt in die Verbandsliga zulassen. Hierzu müssen bis zum Meldeschluss entsprechende Anträge gestellt werden.

Termine BFS/Mixed

BFS-SO: am 15.05. ist der Rückmelde- und Anmeldeschluss für nächste Spielrunde.

Pokaltermine

BFS/Mixed-Pokal: Meldefrist wird vom Pokalleiter den Mannschaften der Mixed-Ligen mitgeteilt.

PO 3.1: Die Teilnahme am LP ist Pflicht für alle Vereine, die mit mindestens einer Mannschaft an Meisterschaftsspielen in der Oberliga Baden oder einer höheren Spielklasse teilnehmen. Mann-schaften der 1. Bundesliga sind nicht teilnahmeberechtigt (Anlage 6 zur BPO, PSO 2.1, letzter Satz). Es können mehrere Mannschaften eines Vereins zum LP gemeldet werden, wenn der be-treffende Verein mit mehreren Mannschaften an Meisterschaftsspielen in der Oberliga Baden oder einer höheren Spielklasse teilnimmt. Meldefrist für zusätzliche Mannschaften ist der 15. Juli des jeweiligen Jahres. Pflichtmannschaft im Sinne dieser Pokalordnung ist die Mannschaft eines Vereines, die in der höchsten Liga vertreten ist.

PO 3.2: Am VP teilnehmen können Mannschaften von Vereinen, die an Meisterschaftsspielen des NVV in der Landesliga und Verbandsliga teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Meldung zum VP muss bis spätestens 15.09. des jeweiligen Spieljahres beim zuständigen PSL eingegan-gen sein und ist dann verbindlich. Der Meldetermin kann durch den PSL vorgezogen werden, sofern es der Rahmenterminplan erfordert. Es können mehrere Mannschaften eines Vereins ihre Teilnahme am VP melden. Wird mehr als eine Mannschaft pro Verein gemeldet, so dürfen die einzelnen Spieler nur für eine Mannschaft des Vereins eingesetzt werden, auch wenn diese aus dem laufenden Wettbewerb ausscheidet.

PO 3.3: Am Bezirkspokal teilnehmen können Mannschaften von Vereinen, die an Meisterschafts-spielen des NVV bis höchstens Bezirksliga teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Meldung zum Bezirkspokal muss bis spätestens 15.09. des jeweiligen Spieljahres beim zuständigen PSL eingegangen sein und ist dann verbindlich. Der Meldetermin kann durch den PSL vorgezogen werden, sofern es der Rahmenterminplan erfordert. Es können mehrere Mannschaften eines Vereins ihre Teilnahme am Bezirkspokal melden. Wird mehr als eine Mannschaft pro Verein gemeldet, so dürfen die einzelnen Spieler nur für eine Mannschaft des Vereins eingesetzt wer-den, auch wenn diese aus dem laufenden Wettbewerb ausscheidet. 

PO 3.4.: Am KP teilnehmen können Mannschaften von Vereinen, die an Meisterschaftsspielen des NVV bis höchstens Kreisliga teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Meldung zum KP muss bis spätestens 15.09. des jeweiligen Spieljahres beim zuständigen PSL eingegangen sein und ist dann verbindlich. Der Meldetermin kann durch den PSL vorgezogen werden, sofern es der Rah-menterminplan erfordert. Es können mehrere Mannschaften eines Vereins ihre Teilnahme am KP melden. Wird mehr als eine Mannschaft pro Verein gemeldet, so dürfen die einzelnen Spie-ler nur für eine Mannschaft des Vereins eingesetzt werden, auch wenn diese aus dem laufen-den Wettbewerb ausscheidet.

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Kalendervorschau

Dienstag, 24. Februar 2026
Samstag, 28. Februar 2026
Sonntag, 1. März 2026
Sonntag, 1. März 2026
Sonntag, 1. März 2026
Samstag, 21. März 2026
Dienstag, 7. April 2026