JUGEND-SCHIEDSRICHTER
Ausbildung zur Jugend-Schiedsrichterlizenz
Die Ausbildung zur Jugend-Schiedsrichterlizenz ist eine wichtige Grundausbildung und berechtigt zum Leiten von Spielen im Jugendspielbetrieb (Altersklassen sind zu beachten).
Vorbereitung durch den Verein/Betreuer:
Der Verein/Betreuer vermittelt eigenverantwortlich die Volleyballregeln und die Grundtechniken des Volleyballschiedsrichters. Dazu steht eine Lernunterlage für die Vorbereitung “Ausbildung zum Jugend-Schiedsrichter“ auf der NVV-Homepage unter folgendem Link zur Verfügung:
Abschluss der Jugend-Schiedsrichterausbildung:
Nach erfolgter Vorbereitung durch den Verein/Betreuer findet ein Termin mit einem Jugend-Schiedsrichter-Ausbilder in der Sporthalle statt. Dort müssen die Jugendlichen bei einem Volleyballspiel das praktische Pfeifen und Regelkenntnisse zeigen, um die Jugend-Schiedsrichterlizenz zu bekommen.
Lehrgangsgebühr: 25,- € pro Teilnehmer/-in
Die Jugend-Schiedsrichterlizenz ist maximal solange gültig, wie die Inhabenden berechtigt ist, am Jugendspielbetrieb teilzunehmen.
Der Jugendschiedsrichter ist nach der Grundausbildung nicht fortbildungspflichtig. Hier haben sich die Vereine und zuständigen Betreuenden zu informieren und ihre Jugendschiedsrichter:innen in Eigenverantwortung fortzubilden.
