AUSBILDUNGSSTRUKTUR

Begriffe und Voraussetzungen für den Lizenzerwerb im Schiedsrichterbereich:

Ausbildung: Die Grund-/ Erstausbildung zum Schiedsrichter (Jugend-Schiedsrichter und D-Schiedsrichter)

Weiterbildung:    

Die Weiterbildung eines Schiedsrichters von einer, zur nächsthöheren Lizenzstufe bzw. Kandidatur.
(C-Schiedsrichter, B-Kandidat, B-Schiedsrichter)

Fortbildung:         Die Fortbildung eines Schiedsrichters innerhalb seiner Lizenzstufe zum Erhalt der Jahresberechtigung.

Überprüfung:     

Die Überprüfung eines Schiedsrichters bei fehlender Jahresberechtigung.

Ausbildung / Weiterbildung

Für den Erwerb der einzelnen Lizenzen bzw. Kandidaturen gelten folgende allgemeine Voraussetzungen. Der Teilnehmer muss:

  • Mitglied eines Vereins des Nordbadischen Volleyball-Verbandes oder
  • Mitglied eines Vereins sein, der am Spielbetrieb des Nordbadischen Volleyball-Verbandes teilnimmt,
  • im Besitz der aktuellen Internationalen Volleyball-Spielregeln sein,
  • eine gelbe, rote Karte und eine Pfeife besitzen.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Schiedsichterlizenzen unter Schiedsrichter / Info (Jugend-SR, D-SR, C-SR, BK- / B-SR)

Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrgängen erfolgt über die Homepage unter Schiedsrichter Lehrgänge / Anmeldung Ausbildung bzw. Anmeldung Weiterbildung.

Fortbildung

Fortbildungsmaßnahmen sind Theorie- und/ oder Praxisveranstaltungen, sowie ausbildungsorientierte Beobachtungen von Schiedsrichtern um vor Allem der Abstimmung und der Kenntnisnahme neuer bzw. geänderter Regeln und der Grundtechniken von Schiedsrichtern nachzukommen.
Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet (zur Erlangung der Jahresberechtigung), Pflichtspiele zu leiten und an einer Fortbildung für Schiedsrichter für die jeweilige Lizenzstufe teilzunehmen.
 
Die Schiedsrichter müssen eine Fortbildung im zeitlichen Rhythmus besuchen:

  • Schiedsrichter mit Jugend-Schiedsrichterlizenzkeine Fortbildung nötig
  • Schiedsrichter mit D-Schiedsrichterlizenz jährlicher Rhythmus
  • Schiedsrichter mit C-Schiedsrichterlizenz - zweijähriger Rhythmus
  • Schiedsrichter mit BK-Schiedsrichterlizenz - jährlicher Rhythmus
  • Schiedsrichter mit B-Schiedsrichterlizenz - zweijähriger Rhythmus

Für die Teilnahme an einer Fortbildung ist eine gültige Jahresberechtigung der letzten bzw. laufenden Spielrunde vorzuweisen. Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrgängen erfolgt über die Homepage unter Schiedsrichter Lehrgänge / Anmeldung Fortbildung

Der Fortbildungszeitraum findet im Allgemeinen zwischen 1. April und 31. Juli eines jeden Jahres statt. Die Fortbildungen sind kostenlos.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildung, wird die Jahresberechtigung (je nach Lizenzstufe) für die nächste(n) Spielrunde(n) erteilt.

Überprüfung

Die Überprüfung einer Schiedsrichterlizenz ist nötig, wenn ein Schiedsrichter keine aktuelle Jahresberechtigung für die kommende-, laufende Saison besitzt (bspw. nach einer Pfeifpause, Nichtteilnahme an einer Fortbildung, dem Verpassen des Fortbildungszeitraums usw.). Hierzu wird der Schiedsrichter theoretisch und praktisch überprüft.
Überprüfungen können auch während Fortbildungen durchgeführt werden. Eine Überprüfung ist nicht zwei Jahre hintereinander möglich.

Voraussetzung für eine Überprüfung: Die Jahresberechtigung der vorletzten Spielrunde muss in der zu überprüfenden Schiedsrichterlizenz vorhanden sein. Ist die Jahresberechtigung der vorletzten Spielrunde nicht vorhanden, ist eine Überprüfung nicht möglich und die Schiedsrichterlizenz endgültig verfallen. Der Schiedsrichter muss die jeweilige(-n) Lizenzstufe(-n) dann in einer Ausbildung/Weiterbildung neu erwerben.
 
Lehrgangsgebühr: 20,- € pro Teilnehmer/-in

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage unter Schiedsrichter Lehrgänge / Anmeldung Überprüfung

Nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Überprüfung, wird die Jahresberechtigung (für alle Lizenzstufen) für die laufende Spielrunde erteilt. Der Teilnehmer muss anschließend wieder regulär an Fortbildungen teilnehmen, um seine üblichen Jahresberechtigungen zu erhalten.

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