Das Protokoll vom Verbandstag am 05.07.2025 ist hier abgelegt.
Auszug aus der Satzung dazu:
§12 (12): Über den wesentlichen Gang des Verbandstages und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom Protokollführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Der Protokollführer wird durch den Versammlungsleiter bestimmt. Eine Urschrift des Protokolls ist zu verwahren, und auf der Homepage des NVV zu veröffentlichen. Einwendungen gegen den Inhalt sind binnen acht Wochen nach der Veröffentlichung beim Vorstand zu erheben. Soweit Einwendungen nicht innerhalb der vorgenannten Frist erhoben werden, gilt das Protokoll als genehmigt.
veröffentlicht am Freitag, 11. Juli 2025 um 11:45; erstellt von Schell, Holger
letzte Änderung: 11.07.25, 11:51