3G-Prüfung Corona- SEP21 für NVV-Spieltage Damen, Herren, Mixed sowie die Oberliga Baden
Gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung von Baden-Württemberg liegt die Verantwortung für die Einhaltung der 3G-Vorschriften beim jeweiligen gastgebenden Verein. Dieser trägt die Verantwortung gegenüber den jeweiligen Aufsichtsbehörden. Die nachfolgenden Ausführungen berücksichtigen dies entsprechend.
Folgende Möglichkeiten für die Testung von Aktiven stehen euch in der aktuell geltenden Basisstufe der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg zur Verfügung:
1. Selbsttest vor Ort in der Halle unter Aufsicht des gastgebenden Vereins mit Dokumentation wer getestet wurde, wie das Testergebnis war und wer die Testdurchführung kontrolliert hat. (Die Dokumentation verbleibt beim gastgebenden Verein)
2. Antigen-Schnelltest vor Ort in der Halle durch eine entsprechend qualifizierte Person des gastgebenden Vereins inklusive Dokumentation des Testergebnisses
3. Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltests durch eine offizielle Teststation (Testzertifikat) oder alternativ eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests.
4. Schüler gelten durch Vorlage ihres Schülerausweises als getestet.
5. Der gastgebende Verein kann den Gastmannschaften ermöglichen, auf dem hier aufrufbaren Formular die Einhaltung der 3G-Regelung zu dokumentieren. Dies muss der gastgebende Verein spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Spieltag den Gastmannschaften mitteilen. Die Verantwortung verbleibt dabei allerdings beim gastgebenden Verein.
Die unter 1. genannte Variante erfordert lediglich die Kontrolle der Durchführung eines Selbsttests. Wenn Gastvereine diese Möglichkeit für Aktive nutzen wollen, haben sie die entsprechenden Antigen-Schnelltests verschlossen mitzubringen sowie auch die vorbereiteten Unterlagen zur Dokumentation. Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung der Test-Kits durch den gastgebenden Verein! Gleichwohl empfehlen wir den gastgebenden Vereinen, einen kleinen Handbestand an Test-Kits vorzuhalten, den sie im Ernstfall kostenpflichtig an die Gastmannschaften abgeben können, um z.B. Probleme wegen Defekten/Problemen am Handy (Nichtabrufbarkeit des Impfnachweises), etc. kurzfristig lösen zu können.
Diese Tests müssen in einem Zeitraum 75 Minuten bis 60 Minuten vor dem ersten Spiel (Hallenöffnung) stattfinden. Nach diesem Zeitfenster besteht kein Anspruch mehr auf diese Form der Tests.
Die unter 2. genannte Variante erfordert entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen bei den gastgebenden Vereinen, die wir verbandsseitig den Vereinen nicht aufbürden wollen. Sollten Vereine dies freiwillig anbieten, stehen wir als Verband dem natürlich nicht entgegen. Die Gastvereine dürfen sich aber in keinem Fall darauf verlassen, dass ein solches Angebot besteht.
Die gastgebenden Vereine müssen die Einhaltung der 3G-Regeln gemäß den Vorgaben der jeweiligen örtlichen Behörden kontrollieren und ggf. dokumentieren. Nach unserer Kenntnis ist der Einsatz der Luca-App in ganz Baden-Württemberg zulässig. Es kann allerdings kein Aktiver gezwungen werden, die Luca-App zu nutzen. Haltet deshalb bitte zusätzlich entsprechende papiergebundene Dokumentationsmöglichkeiten bereit.
Zur Vereinfachung der Dokumentationspflichten bei den Spielern und Betreuern empfehlen wir deshalb allen Mannschaften eine ausgedruckte Mannschaftsliste inkl. Kennzeichnung der beim Spieltag anwesenden Spieler/Betreuer zu jedem Spieltag dem jeweiligen gastgebenden Verein auszuhändigen. Auf dieser Mannschaftsliste kann der gastgebende Verein dann die dokumentieren, dass er die 3G-Kontrolle vorgenommen hat. Diese Dokumentation verbleibt beim gastgebenden Verein und kann von diesem nach den Vorgaben der jeweiligen Kommune nach Ablauf der Vorhaltedauer vernichtet werden.
HD, 23.09.2021
veröffentlicht am Freitag, 17. September 2021 um 10:54; erstellt von Schell, Holger
letzte Änderung: 23.09.21 11:37