Infomailing, Stuttgart 22.10.2020
Ministerien bestätigen Teilnehmerzahl für den Trainings- und Übungsbetrieb
Die konsolidierte Corona-Verordnung Sport schafft Klarheit über die jeweiligen Regelungen zur Teilnehmerzahl von 20 Personen im Trainings- und Übungsbetrieb.
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 8. Oktober 2020 (in der ab 23. Oktober gültigen Fassung) schafft Klarheit über die jeweiligen Regelungen zur Teilnehmerzahl am Trainings- und Übungsbetrieb. So heißt es in der aktuellen, ab morgen gültigen Version: