Liebe NVV Vereine,
Diese Regelungen gelten für die kommende Saison in allen NVV-Ligen und Wettbewerben!
- Jede Mannschaft muss in SAMS einen Hygienebeauftragen benennen. Dieser ist für die ordnungsgemäße Umsetzung der Coronaregeln am Spieltag verantwortlich.
- Jede Mannschaft muss vor JEDEM Spieltag das Formular "Selbsterklärung_Aktive_NVV" beim jeweilgen Ausrichter unterschrieben abgeben. Nach vierwöchiger Aufbewahrung kann das Formular dann vernichtet werden.
- Nach Corona VO §6 sind die Ausrichter zur Überprüfung der Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet. Die Kontrolle findet vor dem Betreten der Halle statt.
- Hinweis für Schüler: Schüler können als Getestet-Nachweis einen gültigen Schülerausweises vorlegen nach Corona VO-BW ( Die VO sieht diese Ausnahme aktuell in §2 Absatz 2 der Corona VO vor. Falls eine Kommune evtl. strengere Regelungen aufstellt, würden die gelten.)
(2) Die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises für den Zu-tritt und die Teilnahme an den Veranstaltungen, Aktivitäten und Angeboten richtet sich nach § 14 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Satz 3 CoronaVO; sie gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. Schülerinnen und Schüler der in § 5 Absatz 2 Nummer 2 CoronaVO genannten Schularten gelten hinsichtlich der Pflicht zur Vorlage eines ne-gativen Testnachweises als getestete Personen, wobei dies in der Regel durch ein
entsprechendes Ausweisdokument oder einen sonstigen schriftlichen Nachweis der Schule glaubhaft zu machen ist. Für mehrtägige Sportangebote für Kinder und Ju-gendliche gelten hinsichtlich der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises die Regelun-gen der Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozi-alarbeit in der jeweils geltenden Fassung.
Das angehängte Hygienekonzept stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Regelungen (14.09.21) des Landes Baden-Württemberg dar. Die Bereiche, die grau hinterlegt sind, sind von den jeweilgen Bedingungen und Regelungen der lokalen Behörden vor Ort abhängig und müssen entsprechend angepasst werden. Sollten durch die lokalen Behörden strengere Richtlininen als die landesweit gültigen vorgegeben sein, dann sind die betreffenden Vereine bis spätestens Montag 12 Uhr vor dem jeweiligen Spieltag zu informieren.
Bitte die aktualisierten Hygienekonzepte für jede Halle an den zuständigen Staffelleiter schicken. Diese werde sie dann in SAMS für alle zur Verfügung stellen und alte Konzepte ersetzen. Konzepte bitte nicht nach Vereinsnamen benennen, sondern mit dem Hallennamen (einfachere Zuordnung!)
Bitte beachten, der NVV macht diese Regelungen nicht, es ist also nicht zielführend, diese Regelungen zu diskutieren. Wir haben uns mit dem Badischen Sportbund und dem Deutschen Volleyball-Verband abgestimmt und setzen diese Regelungen lediglich um.
Danke für euer Verständnis und eure Mitabriet, auch wenn es die Spieltagsabwicklung kompliziert.
Holger Schell , NVV GF
Hygienekonzept_NVV_allgemein.docx
Selbsterklärung Aktive_NVV.docx