Bildungszeitgesetz

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. 

Als Service für unsere Vereinsmitglieder hat der Badische Sportbund die zwei aktuellen Möglichkeiten der Freistellung für Lehrgänge und Veranstaltungen im organisierten Sport in Baden-Württemberg im Detail aufbereitet.

Die tabellarische Gegenüberstellung des Bildungszeitgesetzes und des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit soll als Orientierungshilfe dienen, welches Gesetz für die jeweilige Maßnahme in Frage kommt. Alle weiteren wichtigen Fragen und Antworten zu den beiden Gesetzen finden Sie in einer detaillierten Auflistung. Als Ausfüllhilfe des Antrags auf Bildungszeit beim Arbeitgeber dient ein Musterantrag mit exemplarischen Beispielen.

Detaillierte Informationen beim BSB unter https://www.badischer-sportbund.de/service/recht-und-gebuehren/bildungszeitgesetz/

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